Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Einrichtung
Fachbereich 2 - Finanzservice
Adresse
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Servicezeiten
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
Fax
035322 2271
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Telefon
035322 390
035322 390
E-Mail
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Haustier, Hund anmelden, Hundesteuermarke
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Schlagwörter
Hundesteuer, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Haustier, Hund anmelden, Hundesteuermarke