Abmeldung des Nebenwohnsitzes


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Adresse
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Servicezeiten

Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr


Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Bestätigung des Wohnungsgebers

Land Brandenburg:

Personalausweis, ggf. vorläufigen

Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Formlose Antragsstellung möglich: ja


Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt  (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.


Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung