Dienstleistung
Feststellung einer Behinderung beantragen
Wenn Sie von einer Behinderung betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgelegt.
Einrichtung
Landesamt für Soziales und Versorgung
Lipezker Str. 45
03048 Cottbus/Chóśebuz
Unsere Besucherzeiten sind:
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
oder nach Vereinbarung unter https://termin-lasv.brandenburg.de
Erreichbarkeit Servicetelefon:
Montag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Dienstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.00 Uhr
+49 331 275484548
+49 355 2893800
(Anfragen zur Schwerbehinderung)
+49 355 28930
(Allgemeine Anfragen)
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Ausführliche Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
-
wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
- unterschriebene Einverständniserklärung für Sachverhaltsaufklärung
- Steueridentifikationsnummer und Einverständnis zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörde
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
- Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Infothek-Antragsverlauf
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Widerspruch zum Feststellungsbescheid
(nur schriftlich)
Sofern Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, kann unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) und Einhaltung der Frist ein Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann nur schriftlich erhoben werden und muss persönlich unterzeichnet sein. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid wird hingewiesen.
Weiterführende Informationen
Ummeldungen / Namensänderungen
Bei Namensänderungen oder Änderungen der Wohnanschrift ist eine schriftliche Mitteilung an das LASV erforderlich. Bitte teilen Sie hierfür Ihr Geschäftszeichen, Ihren Namen und Vornamen, sowie Ihr Geburtsdatum mit und fügen Sie eine Kopie der der Urkunde der Namensänderung bzw. der Meldebescheinigung bei. Für Ihre Mitteilung können Sie das zentrale Kontaktformular nutzen.
Datenübermittlung Finanzbehörde
Ab dem 1. Januar 2026 hat sich das Verfahren zum Nachweis einer Behinderung für steuerliche Zwecke geändert. Das LASV übermittelt die Feststellungsdaten (GdB und Merkzeichen) auf dem elektronischen Weg an die Finanzbehörde. Die bisherige Nachweisführung (Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides) durch den schwerbehinderten Menschen entfällt. Für die automatische Datenübertragung ab 2026 ist daher eine schriftliche Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer und die Zustimmung der Datenübermittlung bereits mit der Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht erforderlich.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Infothek unter beigefügten Link:
Schwerbehinderung | LASV (brandenburg.de)
Infothek- Datenübermittlung Finanzbehörde
Kontaktformular
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Ansprechpunkt
Service-Telefon: 0355 2893 800
E-Mail
Schlagwörter
Behinderung, Feststellung, gehbehindert, Grad der Behinderung, Rundfunkgebührenermäßigung, Gehbehinderung, Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleich, Gehörlos, Merkzeichen, Blind
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Ausführliche Beschreibung
Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.
Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.
Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:
- G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
- H – Hilflosigkeit
- B – Berechtigung für eine ständige Begleitung bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
- GL – Gehörlosigkeit
- BL – Blindheit
- TBL – Taubblindheit
Erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Antragsformular der zuständigen Stelle
-
wenn vorhanden:
- anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
- relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
- bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
- für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EUMitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt
- unterschriebene Einverständniserklärung für Sachverhaltsaufklärung
- Steueridentifikationsnummer und Einverständnis zur elektronischen Datenübermittlung an die Finanzbehörde
Voraussetzungen
- Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als 6 Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
- Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.
Verfahrensablauf
Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:
- Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
- Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
- Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
- Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.
Infothek-Antragsverlauf
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Widerspruch zum Feststellungsbescheid (nur schriftlich)
Sofern Sie mit dem Feststellungsbescheid nicht einverstanden sind, kann unter Angabe des Geschäftszeichens (GZ) und Einhaltung der Frist ein Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann nur schriftlich erhoben werden und muss persönlich unterzeichnet sein. Auf die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid wird hingewiesen.
Weiterführende Informationen
Ummeldungen / Namensänderungen
Bei Namensänderungen oder Änderungen der Wohnanschrift ist eine schriftliche Mitteilung an das LASV erforderlich. Bitte teilen Sie hierfür Ihr Geschäftszeichen, Ihren Namen und Vornamen, sowie Ihr Geburtsdatum mit und fügen Sie eine Kopie der der Urkunde der Namensänderung bzw. der Meldebescheinigung bei. Für Ihre Mitteilung können Sie das zentrale Kontaktformular nutzen.
Datenübermittlung Finanzbehörde
Ab dem 1. Januar 2026 hat sich das Verfahren zum Nachweis einer Behinderung für steuerliche Zwecke geändert. Das LASV übermittelt die Feststellungsdaten (GdB und Merkzeichen) auf dem elektronischen Weg an die Finanzbehörde. Die bisherige Nachweisführung (Vorlage des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides) durch den schwerbehinderten Menschen entfällt. Für die automatische Datenübertragung ab 2026 ist daher eine schriftliche Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer und die Zustimmung der Datenübermittlung bereits mit der Antragstellung nach dem Schwerbehindertenrecht erforderlich.
Weitere Hinweise hierzu finden Sie in unserer Infothek unter beigefügten Link:
Schwerbehinderung | LASV (brandenburg.de)
Infothek- Datenübermittlung Finanzbehörde
Kontaktformular
Hinweise (Besonderheiten)
Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
Zuständige Stelle
Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV)
Abteilung 3 - Schwerbehindertenfeststellungsverfahren
Ansprechpunkt
Service-Telefon: 0355 2893 800