Wählen Sie Ihren Wohnort

Zum Serviceportal Landkreis Uckermark


Zum Formular

Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe im Land Brandenburg


Zum Formular

Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen


Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-3453
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1153
Hinweis
Sekretariat

Ansprechpartner
Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-3453
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-3453

Ansprechpartner
Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-3453
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-3453

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau

Telefon
03984 70-2653
Telefon
03984 70-1753

Adresse
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin

Telefon
03987 41-1853

Adresse
Berliner Straße 72
16278 Angermünde

Telefon
03331 26-8221

Adresse
Berliner Straße 123
16303 Schwedt/Oder

Telefon
03332 20-8150

Häufig gestellte Fragen

Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.


Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es, 

  • den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
  • die Mundhygiene zu verbessern
  • Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
  • Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.  

Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.

Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.

Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes betreut mit seinen Zahnärzt:innen und Prophylaxeassistentinnen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren in den Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, sowie in den Schulen des Landkreises Uckermark bis zur Jahrgangsstufe 10.

Die Betreuung umfasst:

  • Jährliche zahnärztliche Untersuchungen von Kindern, die in den Kitas und in der Tagespflege betreut werden
  • Jährliche zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 10 (in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" ohne Altersbegrenzung)
  • Durchführung präventiver Maßnahmen (Gruppenprophylaxe) in den Kitas, den Tagespflegeeinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen
    • Anleitung zur Mundhygiene
    • Ernährungsberatung
    • Angstabbau sowie Motivation zum Zahnarztbesuch
  • Durchführung präventiver Maßnahmen in den Förderschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
  • Betreuungscontrolling bei Kindern mit auffälligen Befunden

Dazu kommen:

  • Beratung von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen
  • Multiplikatorenschulung für Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer
  • Erstellung von Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist
  • Planung, Organisation und Durchführung von Aktionstagen zum Thema Zahngesundheit in Kitas und Schulen


Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)


Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.

Die Untersuchungen erfolgen in der Regel jährlich.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.



keine

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)



Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz

Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte


Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe