Dienstleistung
Durchführung von Schulzahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen
Die zahnärztlichen Dienste fördern mit altersgerechten Programmen die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen
Einrichtung
Gesundheits- und Veterinäramt
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-3453
Sekretariat
03984 70-1153
Sekretariat
Einrichtung
SG Zahnärztlicher Dienst
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-3453
Sekretariat
03984 70-3453
Einrichtung
SG Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-3453
Sekretariat
03984 70-3453
03984 70-2653
03984 70-1753
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes betreut mit seinen Zahnärzt:innen und Prophylaxeassistentinnen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren in den Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, sowie in den Schulen des Landkreises Uckermark bis zur Jahrgangsstufe 10.
Die Betreuung umfasst:
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen von Kindern, die in den Kitas und in der Tagespflege betreut werden
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 10 (in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" ohne Altersbegrenzung)
-
Durchführung präventiver Maßnahmen (Gruppenprophylaxe) in den Kitas, den Tagespflegeeinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen
- Anleitung zur Mundhygiene
- Ernährungsberatung
- Angstabbau sowie Motivation zum Zahnarztbesuch
- Durchführung präventiver Maßnahmen in den Förderschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
- Betreuungscontrolling bei Kindern mit auffälligen Befunden
Dazu kommen:
- Beratung von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen
- Multiplikatorenschulung für Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer
- Erstellung von Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist
- Planung, Organisation und Durchführung von Aktionstagen zum Thema Zahngesundheit in Kitas und Schulen
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
§ 6 Abs. 3 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
§ 45 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
§ 11 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Die Aufgaben sind im
§ 21 SGB V
, im
Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz
, im
Kitagesetz
, im
Schulgesetz
und den daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften festgeschrieben.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Kindertagesstättengesetz (KitaG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel jährlich.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.
Formulare
keine
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe, Zahnschäden, Fehlstellung von Zähnen, zahnärztlicher Dienst, zahnärztlicher Dienst, Fehlstellung von Zähnen, Zahnschäden, Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Welche Gebühren fallen an?
Keine für Kinder, Jugendliche oder ihre Familien.
Ausführliche Beschreibung
Zur Früherkennung von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen bei Kindern und Jugendlichen bieten die Zahnärztlichen Dienste der Gesundheitsämter im Land Brandenburg die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe für Kindern und Jugendliche an. Ziel ist es,
- den Kindern ein Bewusstsein und Verantwortungsgefühl für die Gesundheit ihrer Zähne zu vermitteln
- die Mundhygiene zu verbessern
- Zahnerkrankungen zu erkennen und zu verhüten
- Eltern zu informieren und sie auf Wunsch zu beraten.
Die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe wird in Kindertageseinrichtungen und Schulen durchgeführt.
Diese Maßnahmen werden durch die gesetzlichen Krankenkassen gefördert.
Es handelt sich hierbei um eine bevölkerungsmedizinische Maßnahme. Sie kann nicht als individuelle Leistung in Anspruch genommen werden.
Der Zahnärztliche Dienst des Gesundheits- und Veterinäramtes betreut mit seinen Zahnärzt:innen und Prophylaxeassistentinnen Kinder und Jugendliche im Alter von 0 Jahren in den Tagespflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten, sowie in den Schulen des Landkreises Uckermark bis zur Jahrgangsstufe 10.
Die Betreuung umfasst:
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen von Kindern, die in den Kitas und in der Tagespflege betreut werden
- Jährliche zahnärztliche Untersuchungen in den Klassen 1 bis 10 (in den Förderschulen mit dem sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" ohne Altersbegrenzung)
-
Durchführung präventiver Maßnahmen (Gruppenprophylaxe) in den Kitas, den Tagespflegeeinrichtungen und in den Grund- und Förderschulen
- Anleitung zur Mundhygiene
- Ernährungsberatung
- Angstabbau sowie Motivation zum Zahnarztbesuch
- Durchführung präventiver Maßnahmen in den Förderschulen bis zur Jahrgangsstufe 10
- Betreuungscontrolling bei Kindern mit auffälligen Befunden
Dazu kommen:
- Beratung von Kindern, Eltern und Sorgeberechtigten zu zahnärztlichen Fragen
- Multiplikatorenschulung für Sorgeberechtigte, Erzieherinnen und Erzieher, sowie Lehrerinnen und Lehrer
- Erstellung von Gutachten, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist
- Planung, Organisation und Durchführung von Aktionstagen zum Thema Zahngesundheit in Kitas und Schulen
Rechtsgrundlage(n)
§ 21 Sozialgesetzbuch V (SGB 5)
§ 6 Abs. 3 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
§ 45 Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
§ 11 Abs. 1 Kindertagesstättengesetz (KitaG)
Die Aufgaben sind im § 21 SGB V , im Brandenburgischem Gesundheitsdienstgesetz , im Kitagesetz , im Schulgesetz und den daraus resultierenden Verwaltungsvorschriften festgeschrieben.
Brandenburgisches Schulgesetz (BbgSchulG)
Kindertagesstättengesetz (KitaG)
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Erforderliche Unterlagen
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Verfahrensablauf
Die Erziehungsberechtigten werden über die Durchführung der zahnärztlichen Untersuchung und die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe informiert. Der Zahnärztliche Dienst führt diese Untersuchungen in den Kindertageseinrichtungen und Schulen bzw. in eigenen Räumlichkeiten durch. Die Erziehungsberechtigten erhalten im Anschluss eine Information.
Die Untersuchungen erfolgen in der Regel jährlich.
Die Untersuchungen erfolgen jährlich bzw. halbjährlich in Schulen mit Fluoridierung.
Formulare
keine
Zahnärztlicher Prophylaxepass (wird durch die Zahnärztlichen Dienste bei Erstkontakt ausgegeben)
Zuständige Stelle
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte