Dienstleistung
Bauvorbescheid Erteilung
Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Einrichtung
Bauordnungsamt - SG Technische Bauaufsicht
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-2399
Sekretariat
03984 70-1163
Sekretariat
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses
und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.
Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
- Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200,00 – 3.000,00 €
- Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400,00 – 15.000,00 €.
Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Ausführliche Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Der Vorbescheid ist mit den entsprechenden Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Dem Antrag sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
- Antragsformular (Anlage 1) einschl. der Fragestellung unter Punkt 6
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan
- die zur Beurteilung der gestellten Einzelfrage(n) des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen; die erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen
Richtet sich die Einzelfrage auf eine in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (Denkmalschutz, Naturschutz, oder andere), sind die für die Beurteilung in der Anlage zur Bauvorlagenverordnung aufgeführten besonderen Bauvorlagen beizufügen.
Siehe hierzu auch das Infoblatt "Hinweise zum Antrag auf Vorbescheid"
Der Antrag auf Vorbescheid ist formgerecht, in 3 getrennt gehefteten Ausfertigungen und zusätzlich als elektronisches Exemplar einzureichen (vorzugsweise auf CD oder per E-Mail im PDF-Format - einzelne Dateien, nicht eine Datei für den kompletten Antrag).
Voraussetzungen
Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.
Verfahrensablauf
Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.
Formulare
Bauantrags (Vorbescheid) Formular
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Schlagwörter
Bauverfahren, Bauvorantrag
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.
Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO
- Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200,00 – 3.000,00 €
- Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400,00 – 15.000,00 €.
Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)
Ausführliche Beschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.
Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.
Erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Der Vorbescheid ist mit den entsprechenden Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Dem Antrag sind folgende Bauvorlagen beizufügen:
- Antragsformular (Anlage 1) einschl. der Fragestellung unter Punkt 6
- aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Lageplan
- die zur Beurteilung der gestellten Einzelfrage(n) des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen; die erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen
Richtet sich die Einzelfrage auf eine in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (Denkmalschutz, Naturschutz, oder andere), sind die für die Beurteilung in der Anlage zur Bauvorlagenverordnung aufgeführten besonderen Bauvorlagen beizufügen.
Siehe hierzu auch das Infoblatt "Hinweise zum Antrag auf Vorbescheid"
Der Antrag auf Vorbescheid ist formgerecht, in 3 getrennt gehefteten Ausfertigungen und zusätzlich als elektronisches Exemplar einzureichen (vorzugsweise auf CD oder per E-Mail im PDF-Format - einzelne Dateien, nicht eine Datei für den kompletten Antrag).
Voraussetzungen
Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.
Verfahrensablauf
Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.
Formulare
Bauantrags (Vorbescheid) Formular Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.
Zuständige Stelle
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht
Henning-von-Tresckow Str. 2-8
14467 Potsdam
oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de
Ansprechpunkt
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt