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Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden. 


Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-2399
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1163
Hinweis
Sekretariat

Häufig gestellte Fragen

Der Vorbescheid gilt sechs Jahre, bzw. entspricht der Geltungsdauer der zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.


ca. 3 Monate nach Vervollständigung der Unterlagen


Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200-3000€; Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400-15000€.

Gem. Tarifstelle 1.7 der Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
  • Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200,00 – 3.000,00 €
  • Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400,00 – 15.000,00 €.

Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)


Vor dem Einreichen eines Bauantrages kann man mit einer Bauvoranfrage vorab Auskunft zu sonst im späteren Baugenehmigungsverfahren zu klärenden Fragen erbitten.

Eine Bauvoranfrage kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.


Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen

  • Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
  • Beschreibung des Vorhabens sowie
  • die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauvorlagen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Der Vorbescheid ist mit den entsprechenden Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Dem Antrag sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

  • Antragsformular (Anlage 1) einschl. der Fragestellung unter Punkt 6
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • die zur Beurteilung der gestellten Einzelfrage(n) des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen; die erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen

Richtet sich die Einzelfrage auf eine in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (Denkmalschutz, Naturschutz, oder andere), sind die für die Beurteilung in der Anlage zur Bauvorlagenverordnung aufgeführten besonderen Bauvorlagen beizufügen.

Siehe hierzu auch das Infoblatt "Hinweise zum Antrag auf Vorbescheid"

Der Antrag auf Vorbescheid ist formgerecht, in 3 getrennt gehefteten Ausfertigungen und zusätzlich als elektronisches Exemplar einzureichen (vorzugsweise auf CD oder per E-Mail im PDF-Format - einzelne Dateien, nicht eine Datei für den kompletten Antrag).



Die Fragen müssen einer selbstständigen Beurteilung zugänglich sein.


Der Vorbescheid wird mit dem Bauantragsformular beantragt, indem im Kopf des Antrags „Antrag auf Vorbescheid“ ausgewählt wird.



Bauantrags (Vorbescheid) Formular
Bauformulare des Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
FormularDokLink

Betrifft die Frage im Vorbescheid ein Gebäude, kann die Einschaltung eines Bauvorlageberechtigten (Architekt, Bauingenieur) erforderlich sein.


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung

Ref. 24 – Bauordnungsrecht, Oberste Bauaufsicht

Henning-von-Tresckow Str. 2-8

14467 Potsdam

oberste.bauaufsicht@mil.brandenburg.de


Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt