Dienstleistung
Teilzeit während der Elternzeit
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.
Einrichtung
Bereich Elterngeld
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. nur nach Vereinbarung
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-2199
Sekretariat
03984 70-3651
Buchstaben des Nachnamen des Kindes: A-L
03984 70-4151
Buchstaben des Nachnamen des Kindes: M-Z
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Welche Gebühren fallen an?
keine
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
keine
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Achtung: Wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 zur Welt kam dürfen Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Voraussetzungen
befindlich in Elternzeit
Verfahrensablauf
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:
- Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
-
Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag.
Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg: Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Service-Team des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Elterngeldstellen nach Postleitzahlen
Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
Zuständige Stelle
Ihr Arbeitgeber
Schlagwörter
Erwerbstätigkeit, Teilzeitarbeit, Minijob, selbständige Tätigkeit, Teilzeittätigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Ablehnungsfrist Ihres Arbeitgebers: 4 Wochen nach Antragsstellung
Welche Gebühren fallen an?
keine
keine
Ausführliche Beschreibung
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Die Teilzeitarbeit kann ausgeübt werden:
- bei Ihrem Arbeitgeber,
- bei einem anderen Arbeitgeber oder
- als selbständige Tätigkeit.
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit bedarf der Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Die Ablehnung muss schriftlich innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen eingehen.
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit während Ihrer Elternzeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber.
Sie dürfen während der Elternzeit eine Erwerbstätigkeit ausüben, wenn die wöchentliche Arbeitszeit 32 Stunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Achtung: Wenn Ihr Kind vor dem 01.09.2021 zur Welt kam dürfen Sie nicht mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.
Erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
schriftlicher Antrag bei Ihrem Arbeitgeber
Voraussetzungen
befindlich in Elternzeit
Verfahrensablauf
Eine Teilzeit-Erwerbstätigkeit beantragen Sie schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber:
- Sie reichen Ihren Antrag bei Ihrem Arbeitgeber ein.
- Ihr Arbeitgeber bescheinigt Ihren Antrag. Wenn Sie Ihre Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als selbständige Tätigkeit ausüben, brauchen Sie eine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Weiterführende Informationen
Land Brandenburg: Servicestelle Arbeitswelt und Elternzeit
Das Familienportal informiert über alle finanziellen Leistungen für Familien, über Dienstleistungen und über Bildungs- und Beratungsleistungen für Familien.
Service-Team des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Elterngeldstellen nach Postleitzahlen
Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit"
Zuständige Stelle
Ihr Arbeitgeber