Dienstleistung
Kraftfahrzeug Abmeldung
Einrichtung
Kfz-Zulassungsbehörde
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 12:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-4032
Sekretariat
03984 70-1132
Sekretariat
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
- Kennzeichentafel (Nummernschild)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Hinweise (Besonderheiten)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
uf dieser Seite finden Sie eine Übersicht online buchbarer Termine der Zulassungsstelle.
Dieser Service steht vorerst nur für
Privatkunden
zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass für jeden Vorgang ein Termin zu buchen ist.
Im Wartebereich ziehen Sie bitte eine Wartemarke für "Gebuchte Online-Termine". Der nächste freie Mitarbeitende wird Sie aufrufen.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Nutzen Sie folgendes Portal um einen Antrag auf Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs online zu stellen. Ein Besuch der Behörde kann somit entfallen:
Online Außerbetriebsetzung
Schlagwörter
Abmeldung, Auto, Kraftfahrzeug, Kfz, Außerbetriebsetzung, Stilllegung, Fahrzeug
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Sie können Ihr Kraftfahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde abmelden,
- wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
- wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
- wenn Sie es verwerten lassen wollen.
Mit der Außerbetriebsetzung (Abmeldung) wird die Zulassung des Fahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr beendet. Häufigster Grund dafür ist der Verkauf des Fahrzeugs. Ein weiterer häufiger Grund ist die vorübergehende Nichtnutzung von Motorrädern über das Winterhalbjahr.
- Nach der Abmeldung müssen Sie für das Fahrzeug keine Versicherung und keine Steuern mehr zahlen.
- Die Zulassungsbehörde informiert deshalb Ihre Kfz-Versicherung und die Zollverwaltung, die die Kfz-Steuer erhebt, über die Abmeldung.
- Das Fahrzeug darf nach einer Abmeldung nicht mehr auf öffentlichen Straßen gefahren oder abgestellt werden.
- Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden.
- Sie können Ihr Kennzeichen zum Zwecke der Wiederzulassung ein Jahr lang reservieren lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kennzeichentafel (Nummernschild)
- Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I
Verfahrensablauf
Abmeldung über das Internet
Sie können Ihr Fahrzeug über die Internetseite der zuständigen Zulassungsbehörde auch selbst abmelden.
Voraussetzungen dafür sind
- ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsnachweisfunktion,
- neue Stempelplaketten auf den Kennzeichen und
- eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein).
Hinweis
Auf den neuen Stempelplaketten und der neuen Zulassungsbescheinigung sind verdeckte, aber freilegbare Sicherheitscodes aufgebracht.
Dies ist bei den Stempelplaketten an einer außen sichtbaren Druckstück-Nr. und bei der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem Fahrzeugschein) an einem silbernen Aufkleber zu erkennen.
Hinweise (Besonderheiten)
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