Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Wo bekomme ich eine Genehmigung für die Sondernutzung von öffentlichem Straßenland?
Einrichtung
Bau- und Liegenschaften
03984 70-1165
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaub im eigenen Interesse rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung. Berücksichtigen Sie einen zeitlich ausreichenden Vorlauf für die Bearbeitung Ihres Antrages einschließlich der Klärung von eventuellen Rückfragen.
Nach Eingang des Antrages erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter eine Prüfung auf Vollständigkeit. Falls erforderlich, werden zusätzliche Informationen bei Ihnen eingeholt oder Unterlagen nachgefordert. In Einzelfällen werden auch andere Behörden angehört. Sofern alle nötigen Informationen und Unterlagen vorliegen, wird ein Bescheid (inklusive Gebührenerhebung) erstellt.
Bitte beachten Sie:
Je aussagekräftiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen, da Nachforderungen oder eigene Sachverhaltsermittlungen entfallen können.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Die Verwaltungsgebühr entsteht für die Entscheidung über die beantragte Sondernutzung nach
§ 8 FStrG
sowie
§ 18 BbgStrG
entsprechend dem Verwaltungsaufwand für das Tätigwerden der Straßenbaubehörde. Die Höhe richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden (
StrVwGebO
).
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde (vgl. § 18 BbgStrG) und ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Eine Sondernutzung liegt nur vor, wenn sich die Benutzung auf den Verkehrsraum auswirken kann. Die Erlaubnis wird in der Regel bis auf Widerruf erteilt oder aber zeitlich befristet. In der Erlaubnis werden die zur Wahrung der Belange des Straßenverkehrs und des Straßenbaus erforderlichen Bedingungen und Auflagen aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche an einer Kreisstraße über den Gemeingebrauch hinaus setzt einen vollständigen Antrag voraus, über den die Straßenbaubehörde (Amt für Bau- und Liegenschaften des Landkreises Uckermark) per Bescheid entscheidet.
Die genauen Antragsvoraussetzungen richten sich nach dem Nutzungszweck einer beantragten Sondernutzung an einer Kreisstraße. Ausschlaggebend ist die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und die daraus resultierende Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse des/r Antragstellers/in. Bei Zufahrten und Zugängen an freier Strecke stehen Art und Ausmaß der Einwirkung auf den Gemeingebrauch im Vordergrund, da durch ihre Benutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird.
Wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sind die Verkehrsdichte auf der Straße sowie Art und Umfang des Anliegerverkehrs.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis stellt der Landkreis Uckermark ein Formular zur Verfügung. Dieses ist ausgefüllt an den Landkreis Uckermark bevorzugt per E-Mail an
Amt65@uckermark.de
zu senden.
- Antrag Sondernutzung
Mindestinhalt
Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Sondernutzungsnehmer/in/Antragsteller/in,
- Ort (genauer Standort mit Stationierungsangaben der Straße, z. B. Kreisstraße K 7301 Abschnitt 020, von 1,234 km bis 2,345 km), hilfreich ist hier die Nutzung des Straßennetzviewers
- Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Art und Umfang der Sondernutzung (z. B. Art und Anzahl der Fahrzeuge innerhalb von 24 h),
- Dauer der Sondernutzung (genauer Zeitraum)
Als Anlagen sollten Unterlagen beigefügt werden, die die beantragte Sondernutzung verdeutlichen.
Straßennetzviewers
Sondernutzung Straßen
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Amt für Bau- und Liegenschaften
Schlagwörter
Anpflanzung, Plakate, Plakatierung
Welche Fristen muss ich beachten?
Stellen Sie Ihren Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaub im eigenen Interesse rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung. Berücksichtigen Sie einen zeitlich ausreichenden Vorlauf für die Bearbeitung Ihres Antrages einschließlich der Klärung von eventuellen Rückfragen.
Nach Eingang des Antrages erfolgt durch den zuständigen Mitarbeiter eine Prüfung auf Vollständigkeit. Falls erforderlich, werden zusätzliche Informationen bei Ihnen eingeholt oder Unterlagen nachgefordert. In Einzelfällen werden auch andere Behörden angehört. Sofern alle nötigen Informationen und Unterlagen vorliegen, wird ein Bescheid (inklusive Gebührenerhebung) erstellt.
Bitte beachten Sie: Je aussagekräftiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Bearbeitung erfolgen, da Nachforderungen oder eigene Sachverhaltsermittlungen entfallen können.
Welche Gebühren fallen an?
Die Verwaltungsgebühr entsteht für die Entscheidung über die beantragte Sondernutzung nach § 8 FStrG sowie § 18 BbgStrG entsprechend dem Verwaltungsaufwand für das Tätigwerden der Straßenbaubehörde. Die Höhe richtet sich nach der Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden ( StrVwGebO ).
Ausführliche Beschreibung
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Die Benutzung einer öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde (vgl. § 18 BbgStrG) und ist grundsätzlich gebührenpflichtig.
Eine Sondernutzung liegt nur vor, wenn sich die Benutzung auf den Verkehrsraum auswirken kann. Die Erlaubnis wird in der Regel bis auf Widerruf erteilt oder aber zeitlich befristet. In der Erlaubnis werden die zur Wahrung der Belange des Straßenverkehrs und des Straßenbaus erforderlichen Bedingungen und Auflagen aufgenommen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verordnung über die Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen der Straßenbaubehörden
Voraussetzungen
Die Benutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche an einer Kreisstraße über den Gemeingebrauch hinaus setzt einen vollständigen Antrag voraus, über den die Straßenbaubehörde (Amt für Bau- und Liegenschaften des Landkreises Uckermark) per Bescheid entscheidet.
Die genauen Antragsvoraussetzungen richten sich nach dem Nutzungszweck einer beantragten Sondernutzung an einer Kreisstraße. Ausschlaggebend ist die Art und das Ausmaß der Einwirkung auf die Straße und die daraus resultierende Beschränkung des Gemeingebrauchs sowie das wirtschaftliche Interesse des/r Antragstellers/in. Bei Zufahrten und Zugängen an freier Strecke stehen Art und Ausmaß der Einwirkung auf den Gemeingebrauch im Vordergrund, da durch ihre Benutzung der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird.
Wesentliche Gesichtspunkte für die Beurteilung der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs sind die Verkehrsdichte auf der Straße sowie Art und Umfang des Anliegerverkehrs.
Formulare
Für die Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis stellt der Landkreis Uckermark ein Formular zur Verfügung. Dieses ist ausgefüllt an den Landkreis Uckermark bevorzugt per E-Mail an Amt65@uckermark.de zu senden.
- Antrag Sondernutzung
Mindestinhalt
Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:
- Sondernutzungsnehmer/in/Antragsteller/in,
- Ort (genauer Standort mit Stationierungsangaben der Straße, z. B. Kreisstraße K 7301 Abschnitt 020, von 1,234 km bis 2,345 km), hilfreich ist hier die Nutzung des Straßennetzviewers
- Lageplan oder Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Art und Umfang der Sondernutzung (z. B. Art und Anzahl der Fahrzeuge innerhalb von 24 h),
- Dauer der Sondernutzung (genauer Zeitraum)
Als Anlagen sollten Unterlagen beigefügt werden, die die beantragte Sondernutzung verdeutlichen.
Straßennetzviewers
Sondernutzung Straßen
FormularDokInfodienste
Zuständige Stelle
Amt für Bau- und Liegenschaften