Dienstleistung
Förderung von Projekten der Jugendarbeit/ Jugendsozialarbeit
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Jugendarbeit / Jugendsozialarbeit?
Einrichtung
Landkreis Uckermark - SG Jugendförderung/Kita
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. nur nach Vereinbarung
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-2199
Sekretariat
03984 702199
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Eigenanteile der Antragsteller entsprechend der "Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark".
Ausführliche Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 SGB VIII ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern.
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die auf einer freiwilligen Mitgliedschaft beruhen, werden von jungen Menschen organisiert. Sie arbeiten eigenverantwortlich und formulieren selbst ihre Ziele.
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet. Sie kann sich aber auch an junge Menschen richten, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Die Aktivitäten umfassen den Freizeit- und Bildungsbereich sowie die politische Interessenvertretung, wobei die Freizeitorientierung an Bedeutung zunimmt. Hierbei muss sich die Jugendverbandsarbeit auf sehr unterschiedliche Lebenslagen und jugendkulturelle Milieus einstellen.
Die
»Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark«
bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Verbände. Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) und Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X -Verwaltungsverfahren)
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark
Jugendförderplan 2022 - 2025
Handlungsfelder der Jugendförderung
Zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
Antrag auf Personalkostenförderung 2027-2029
FormularDokInfodienste
Anlage zum Antrag auf Personalkostenförderung 2027-2028
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von sozialem und ehrenamtlichem Engagement
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung Schulsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung Schulsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung internationaler und interkulturellerJugendbegegnung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Sachkosten für die Fachkräftestellen
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Projekten der Jugendarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung
FormularDokInfodienste
Verwendungsnachweis
FormularDokInfodienste
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) (ANBest-P)
FormularDokInfodienste
Stundennachweis
FormularDokInfodienste
Mittelanforderung
FormularDokInfodienste
Rechtsmittelverzichtserklärung
FormularDokInfodienste
Rechtsgrundlage: Jugendförderplan 2022 - 2025
FormularDokInfodienste
Sachbericht
FormularDokInfodienste
Rechtsgrundlage: Handlungsfelder der Jugendförderung
FormularDokInfodienste
Verwendungsnachweis Personalkostenförderung
FormularDokInfodienste
Erfassungsbogen für die Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialar
FormularDokInfodienste
Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark 2024
FormularDokInfodienste
Teilnehmerliste
FormularDokInfodienste
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-G)
FormularDokInfodienste
Zahlenmäßiger Nachweis
FormularDokInfodienste
Welche Gebühren fallen an?
Eigenanteile der Antragsteller entsprechend der "Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark".
Ausführliche Beschreibung
Einige Landkreise / Kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage der §§ 11–14 i. V. m. § 74 SGB VIII (Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe) Projekte der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit.
Gemäß § 12 Abs. 1 in Verbindung mit § 74 SGB VIII ist die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu fördern.
Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die auf einer freiwilligen Mitgliedschaft beruhen, werden von jungen Menschen organisiert. Sie arbeiten eigenverantwortlich und formulieren selbst ihre Ziele.
Ihre Arbeit ist auf Dauer angelegt und in der Regel auf die eigenen Mitglieder ausgerichtet. Sie kann sich aber auch an junge Menschen richten, die nicht Mitglieder sind. Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten.
Die Aktivitäten umfassen den Freizeit- und Bildungsbereich sowie die politische Interessenvertretung, wobei die Freizeitorientierung an Bedeutung zunimmt. Hierbei muss sich die Jugendverbandsarbeit auf sehr unterschiedliche Lebenslagen und jugendkulturelle Milieus einstellen.
Die »Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark« bildet die Grundlage für die finanzielle Unterstützung der Verbände. Die Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften erfolgt über das Personalkostenprogramm des Landes Brandenburg.
Rechtsgrundlage(n)
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe) und Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X -Verwaltungsverfahren)
Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark
Jugendförderplan 2022 - 2025
Handlungsfelder der Jugendförderung
Zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise / kreisfreien Städte
Anträge / Formulare
FormularDokInfodienste
Anlage zum Antrag auf Personalkostenförderung 2027-2028
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von sozialem und ehrenamtlichem Engagement
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung Schulsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von außerschulischen Jugendbildungsmaßnahmen
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Beratungsangeboten in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Personalkostenförderung Schulsozialarbeit
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung internationaler und interkulturellerJugendbegegnung
FormularDokInfodienste
Antrag auf Förderung von Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit
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Antrag auf Förderung von Sachkosten für die Fachkräftestellen
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Antrag auf Förderung von Projekten der Jugendarbeit
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Antrag auf Förderung von Jugenderholungsmaßnahmen
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Antrag auf Personalkostenförderung
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Verwendungsnachweis
FormularDokInfodienste
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (GV) (ANBest-P)
FormularDokInfodienste
Stundennachweis
FormularDokInfodienste
Mittelanforderung
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Rechtsmittelverzichtserklärung
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Rechtsgrundlage: Jugendförderplan 2022 - 2025
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Sachbericht
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Rechtsgrundlage: Handlungsfelder der Jugendförderung
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Verwendungsnachweis Personalkostenförderung
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Erfassungsbogen für die Fachkräfte der Jugendarbeit und Jugendsozialar
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Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Uckermark 2024
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Teilnehmerliste
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-G)
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Zahlenmäßiger Nachweis
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