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Wer erstattet die Beförderungskosten zur Schule?


Adresse
Jahnstraße 49
16278 Angermünde
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allgemeine Öffnungszeiten

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Telefon
03984 70-1840

Häufig gestellte Fragen

Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte und wird von diesen eigenständig wahrgenommen.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sorgen – wenn erforderlich – für die Beförderung zu Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft oder erstatten die Fahrtkosten. Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung, die Art und den Umfang der Beförderung oder Erstattung sowie das Antrags- und Abrechnungsverfahren legen die Landkreise und kreisfreien Städte durch Satzung fest. Sie wird im jeweiligen amtlichen Bekanntmachungsblatt und anschließend auch im Internet veröffentlicht. Die individuellen Ansprüche von Schülerinnen und Schülern auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Satzung, nicht aufgrund des Brandenburgischen Schulgesetzes. Ebenfalls abhängig von der Satzung ist es, ob sich Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler an den Schülerfahrtkosten beteiligen müssen. Im Ergebnis einer Volksinitiative wurde der § 112 des Brandenburgischen Schulgesetzes dahingehend geändert, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht mehr per Gesetz verpflichtet sind, eine Kostenbeteiligung festzulegen. Sie entscheiden selbst, ob sie diese verlangen.

Der Antrag auf Schülerbeförderung oder Schülerfahrtkostenerstattung ist beim Schulverwaltungsamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu stellen, wo die Schülerin oder der Schüler wohnt. Jugendliche mit einem Berufsausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stellen ihren Antrag in dem Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt, in der sich ihre im Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag benannte Ausbildungs- oder Arbeitsstätte befindet. In der Regel werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler an das Schulverwaltungsamt (Antragsformulare beim Schulverwaltungsamt, oftmals auch in den Schulen und im Internet),
  • Nachweis über den Schulbesuch (Kopie des Schülerausweises, bei Schulwechsel ggf. des Aufnahmebescheides) sowie
  • bei einer Behinderung der Nachweis über die Behinderung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in der Uckermark bietet der Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgabe von Schülerfahrausweisen, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten oder die Organisation eines Schülerspezialverkehres an.




§ 112 Brandenburgisches Schulgesetz
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Uckermark (Schülerbeförderungssatzung)



Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
  • Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
  • Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
  • Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten


Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Für die Schuljahre 2023/2024 und 2024/2025 bestand die Möglichkeit, das kostenfreie Schülerticket für den Landkreis Uckermark als Haustarif der UVG mbH zu beantragen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Schüler ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark haben und allgemeinbildende Schulen im Landkreis Uckermark besuchen. Gleiches gilt für Schüler in einer schulischen beruflichen Ausbildung im Landkreis Uckermark und mit Hauptwohnsitz im Landkreis Uckermark.

Nach Ausgabe kann dieses Ticket an jedem Tag des Jahres für Fahrten mit dem ÖPNV und SPNV innerhalb des Landkreises Uckermark genutzt werden. Mit anderen Tarifangeboten des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) ist dieses Ticket nicht kombinierbar bzw. kann dieses Ticket nicht aufgewertet werden.

Die erstmalige Ausgabe erfolgt ab dem 01.09.2023. Die Abgabe eines Passbildes ist für die Erstellung des kostenfreien Schülertickets nicht erforderlich. 
 

Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.



Landkreise und kreisfreie Städte


Antrag auf Schülerspezialverkehr
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Antrag Erstattung Schülerbeförderungskosten
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Antrag Abmeldung von der Schülerbeförderung
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Antrag auf Ausstellung eines Schülerfahrausweises
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Antrag auf kostenfreies Schülerticket
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Schülerbeförderung, Fahrkosten, Schulfahrten, Monatskarte, Fahrkostenerstattung