Dienstleistung
Wirtschaftliche Jugendhilfe
Welche Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe werden von der Kommune angeboten?
Einrichtung
Jugendamt
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. nur nach Vereinbarung
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
03984 70-2199
Sekretariat
03984 70-1151
Sekretariat
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:
- Erziehungsberatung 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit (S 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (S 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (S 31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (S 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege 33 SGB VIII)
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (S 34 SGB VIII)
- Intensive pädagogische Einzelbetreuung (S 35 SGB VIII)
Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge
Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
Durch den Kostenrechner wird der Abschluss von Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77 SGB VIII) und über Entgelte als Bestandteil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (§§ 78a ff SGB VIII) vorbereitet. Bei der Beantragung eines Kostensatzes sind die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte, die zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern abgeschlossen wurden, zu beachten.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark
- Anträge auf Nebenleistungen sind formlos zu stellen.
- Bei der Beantragung von Entgelten sind die Kostenblätter, die in der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte enthalten sind, zu verwenden (Anlage 5).
Entwicklungsbericht ambulante Hilfen zur Erziehung
FormularDokInfodienste
Schlagwörter
Elternhilfe, Jugendliche, Hilfeleistung, Finanzielle Hilfen, Offene Jugendhilfe, Hilfe, Sozialhilfe, Hilfesuchende
Ausführliche Beschreibung
Die wirtschaftliche Jugendhilfe ist innerhalb des Jugendamtes für die Finanzierung von ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige zuständig. Im Rahmen der Hilfe zur Erziehung werden gemäß Sozialgesetzbuch VIII (Achtes Buch: Kinder- und Jugendhilfe) insbesondere folgende Hilfearten gewährt:
- Erziehungsberatung 28 SGB VIII
- Soziale Gruppenarbeit (S 29 SGB VIII)
- Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer (S 30 SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe (S 31 SGB VIII)
- Erziehung in einer Tagesgruppe (S 32 SGB VIII)
- Vollzeitpflege 33 SGB VIII)
- Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform (S 34 SGB VIII)
- Intensive pädagogische Einzelbetreuung (S 35 SGB VIII)
Weitere Leistungen, die von der wirtschaftlichen Jugendhilfe finanziell umgesetzt werden, sind Hilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII), Hilfen für junge Volljährige (§ 41 SGB VIII) sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter oder Väter und Kinder (S 19 SGB VIII)
Durch den Kostenrechner wird der Abschluss von Vereinbarungen über die Höhe der Kosten (§ 77 SGB VIII) und über Entgelte als Bestandteil der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen (§§ 78a ff SGB VIII) vorbereitet. Bei der Beantragung eines Kostensatzes sind die Bestimmungen der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte, die zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und den freien Trägern abgeschlossen wurden, zu beachten.
Formulare
- Anträge auf Nebenleistungen sind formlos zu stellen.
- Bei der Beantragung von Entgelten sind die Kostenblätter, die in der Rahmenvereinbarung für Leistung, Qualitätsentwicklung und Entgelte enthalten sind, zu verwenden (Anlage 5).
Entwicklungsbericht ambulante Hilfen zur Erziehung
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