Dienstleistung
Jagdschein Ersatz
Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.
Einrichtung
Sachgebiet Naturschutz, Jagd- u. Fischereiwesen
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4599
03984 70-1668
Einrichtung
Untere Jagdbehörde
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4032
03984 70-3332
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer:
14 Tage
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
Schlagwörter
Ersatzdokument, Ersatz, Jagd, Jagdpatent, Jagen, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdschein, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, Ersatz-Jagdschein
Welche Gebühren fallen an?
Bearbeitungsdauer
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.
Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Lichtbild
Voraussetzungen
- Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
- Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
- Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.
ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.