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Terminbuchung Jagdschein


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Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.


Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-4599
Telefon
03984 70-1668

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03984 70-3332

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer: 14 Tage

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins


Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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