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Denkmalerfassung und damit die Feststellung der Denkmaleigenschaft eines Objektes bildet die unverzichtbare Grundlage für die Arbeit und die Bewahrung eines Denkmals.


Häufig gestellte Fragen

keine

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

keine



Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Alle Informationen dazu sind beim BLDAM zu erfragen.

Die untere Denkmalschutzbehörde unterrichtet die Verfügungsberechtigten kurzfristig, nachdem ihr die Information über Eintragung oder Löschung durch das BLDAM vorliegt.



Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Denkmale werden in einer Denkmalliste erfasst.

Eintragungen in die Denkmalliste erfolgen von Amts wegen.

Eintragungen können von Dritten, z.B. Eigentümern, angeregt werden.

Die Aufnahme eines Denkmals in diese Liste ist deklaratorisch, das heißt, ein Denkmal ist bereits geschützt, bevor es dort geführt wird, weil es die Kriterien des Denkmalschutzgesetzes erfüllt. Das Verzeichnis wird daher „nachrichtlich“ geführt.

Damit ein Objekt, eine bauliche Anlage oder eine Fläche in die Denkmalliste des Landes Brandenburg aufgenommen wird, muss der Denkmalwert vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum geprüft werden..

Sie haben die Möglichkeit, eine solche Prüfung anzuregen und dem Landesamt entsprechende Hinweise zu geben. Bei Erfüllung der Voraussetzungen wird das Objekt in die Denkmalliste aufgenommen und die unteren Denkmalschutzbehörden über das Ergebnis informiert. Die unteren Denkmalschutzbehörden informieren dann die Eigentümer.  

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Das Verzeichnis der Denkmale des Landes Brandenburg für das Gebiet des Landkreises Uckermark führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM). Die Denkmalliste kann beim BLDAM unter folgendem Link abgerufen werden:  https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/03/18-UM-Internet-20.pdf

Eintragungen oder Löschungen können lt.  BbgDSchG  von Jedermann angeregt werden.



Adressangabe des Denkmals

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Zuständig für die Prüfung des Denkmalwerts von Objekten ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM). Wenn Sie für ein Objekt eine Prüfung des Denkmalwerts vornehmen lassen möchten, sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Flurkartenauszug (Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr.), postalische Anschrift des Objektes
  • wenn vorhanden, alte Bau- und/oder Umbauunterlagen, historische Aufnahmen (Fotos, Stiche), Literaturhinweise, ...
  • aktuelle Fotos

Sie können sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Dezernat Inventarisation und Dokumentation des BLDAM wenden.



Denkmalwertprüfung des Objektes durch die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Nach Prüfung des Denkmalwerts durch das BLDAM wird über eine Eintragung in die Denkmalliste entschieden.



Die Denkmalliste wird durch die Denkmalfachbehörde geführt.

Eintragungen können von Dritten (z.B. Eigentümer) angeregt werden.

Eintragungen erfolgen von Amts wegen.

Die untere Denkmalschutzbehörde erhält die Denkmalliste für ihr Gebiet.

Die Denkmalliste muss mindestens folgende Angaben über das Denkmal enthalten:

  1. die Bezeichnung des Denkmals und Angaben zum Ort;
    bei Baudenkmalen, die aus mehreren baulichen Anlagen bestehen und Gartendenkmalen ist die Begrenzung in einer Karte im geeigneten Maßstab anzugeben;
  2. die Beschreibung des Denkmals und die Benennung des Schutzumfangs und
  3. die wesentlichen Gründe der Eintragung.
Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Das Verfahren wird vom Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) geführt.

Die untere Denkmalschutzbehörde wird über die Eintragung oder Löschung von Denkmalen durch das BLDAM informiert und unterrichtet die Verfügungsberechtigten.


Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)


Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Spezielle Hinweise für - Landkreis Uckermark

Ein formloser Antrag an das  Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum  (BLDAM) ist ausreichend.



Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)


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