Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).


Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.


10,20 € bis 30,70 € pro Jahr

gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)


Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.


  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
  • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
  • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.


Spezielle Hinweise für - Landkreis Potsdam-Mittelmark

1. Antragstellung durch den Bürger

2. Überprüfung der Unterlagen durch den Sachbearbeiter und Einleitung eines Anhörverfahrens bei der Gemeinde/Amt/Stadtverwaltung

3. Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde

4. Ausstellen der Sonderparkberechtigung und des Parkausweises


Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.


Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte


Parkberechtigung, Parkerlaubnis, Parkausweis, Anwohnerparkausweis, Anwohner, parken, Handwerker, Fußgängerzone befahren, Ausnahmegenehmigung