Dienstleistung
Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Wenn Sie einen als verlorengegangen gemeldeten Personalausweis anschließend wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erst wenn Sie Ihren Personalausweis als "aufgefunden" offiziell gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Danach können Sie Ihren wiedergefundenen Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Wenn Sie Ihren Ausweis wiederfinden, können Sie auch die gesperrte Online-Ausweisfunktion wieder entsperren lassen. Das geht nur persönlich in Ihrem Bürgeramt. Das Bürgeramt veranlasst dann das Entsperren und informiert gegebenenfalls die Polizei darüber, dass der Personalausweis wiedergefunden wurde.
Bitte beachten Sie: Deutschland kann nicht beeinflussen, ob und wie andere Staaten ihre nationalen polizeilichen Informationssysteme einrichten beziehungsweise ob und wie häufig diese aktualisiert werden. Daher kann es in Einzelfällen dazu kommen, dass ausländische Behörden die Sachfahndung nicht oder nicht rechtzeitig löschen und daher das Wiederauffinden Ihres Personalausweises für die Nutzung im Ausland nicht anerkennen oder ihn gar einziehen.
Wenn Sie bei internationalen Reisen solche möglichen Unannehmlichkeiten vermeiden wollen, empfiehlt es sich, bei Meldung des Verlusts oder Diebstahls des Ausweises einen neuen Ausweis zu beantragen.
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!
Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.
+49 30 67502306
Häufig gestellte Fragen
Kurztext
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: keine
- zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Teaser
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
14.10.2021
Zuständige Stelle
örtliche Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Schlagwörter
ePA, melden, Perso, elektronischer Personalausweis, wiedergefunden, PA, wiederaufgetaucht, neu, Meldung, Fund, neuer Personalausweis, Wiederauffinden
- Personalausweis Meldung wegen Fund
- Wiederauffinden des Personalausweises muss gemeldet werden, wenn zuvor der Verlust angezeigt worden war
- Kosten: keine
- Bearbeitungsdauer: keine
- Fristen: keine
- zuständig: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
- wiedergefundener Personalausweis
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
örtliche Personalausweisbehörde
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr