Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Brandenburg
Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers.
Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen, Wege oder Plätze anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.
Sondernutzungen sind zum Beispiel:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen)
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Baustofflagerungen (Container)
Mit der Sondernutzungserlaubnis können Auflagen verbunden sein, die einzuhalten sind.
Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).
Die Sondernutzungsgenehmigung ist rechtzeitig vor Beginn der Nutzung des öffentlichen Straßenraumes zu beantragen. Sie wird befristet oder auf Widerruf erteilt und kann zugleich Bedingungen und Auflagen enthalten.
Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, dem eine Sondernutzung auf einer öffentlichen Fläche angegliedert ist, geht die bestehende Sondernutzungserlaubnis nicht automatisch auf Sie als neuen Betreiber über. Sie müssen die Übernahme der Sondernutzungserlaubnis beantragen, wenn Sie eine kostenintensive Neubeantragung vermeiden möchten.
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753536
+49 33762 753535
Häufig gestellte Fragen
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen und über Sondernutzungsgebühren
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
ggf. Skizze oder Lagekarte
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Wenn Sie öffentliche Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag, unabhängig der Erteilung anderer Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz, Gestattungen) erteilt.
Rechtsbehelf
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Schlagwörter
Plakate, Plakatierung, Anpflanzung
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FstrG)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen und über Sondernutzungsgebühren
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
Brandenburgisches Straßengesetz
Sondernutzungs- und Sondernutzungsgebührensatzung
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
ggf. Skizze oder Lagekarte
Wenn Sie öffentliche Straßen im Gebiet der Gemeinde Zeuthen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Die Sondernutzungserlaubnis wird nur auf Antrag, unabhängig der Erteilung anderer Genehmigungen (z. B. Baugenehmigungen, Erlaubnisse nach dem Gaststättengesetz, Gestattungen) erteilt.
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.