Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.

Adresse
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderte Regelung des Einwohnermelde- und Standesamtes!

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Termine für das Einwohnermelde- und Standesamt können hier https://www.terminland.de/gemeinde-eichwalde/ gebucht werden.


Telefon
+49 30 67502306

Häufig gestellte Fragen

Bei Umzug in eine neue Stadt oder Gemeinde gilt es, unverzüglich Ihren Reisepass zu ändern.


Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.


  • Reisepass
  • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.


Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.

Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.


unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort


Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei


Sächsisches Staatsministerium des Innern


Passbehörde der kreisfreien Stadt, der amtsfreien Gemeinde, des Amtes, der mitverwaltenden Gemeinde


Wohnort, Umzug, Reisepass ändern, Adresse, Reisepass Änderung