Kind in KiTa anmelden

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Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

  • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
  • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
  • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

  • Alter
  • Entwicklungsstand
  • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
  • Lebenssituation
  • Interessen und Bedürfnisse
  • ethnische Herkunft

Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Kinder haben mit der Vollendung des ersten Lebensjahres, bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe, einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen.

Die Anmeldung Ihres Kindes, in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Zeuthen, erfolgt über das Elternportal KIVAN - Link rechts oben. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind anmelden möchte, müssen Sie sich im Elternportal über das Internet registrieren und Ihren Bedarf anmelden.

Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Kindertagesstätten der Gemeinde Zeuthen zu verschaffen und eine Anfrage für die Wunscheinrichtung zu stellen. Nach einer angemessenen Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung. Mit der Zusage für einen Betreuungsplatz folgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, da trotz digitaler Anmeldung weiterhin auf ein persönliches Kennenlernen Wert gelegt wird.

Vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und Belehrungen abgesprochen. Vor Aufnahme des Kindes ist ein Nachweis zum Impfschutz gegen Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung vorzulegen.

Die Anmeldung für einen Platz in der Kindertagespflege sind vorerst weiter, mit schriftlichen Antrag im Sachbereich Kinderbetreuung und Tagespflege der Gemeinde Zeuthen einzureichen.

Anmeldungen Ihres Kindes bzw. Anträge  für einen Betreuungsplatz in der Evangelische Kindertagesstätte Senfkorn, sind an den Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd zu stellen. 


Adresse
Schillerstraße 58
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753552
Telefon
+49 33762 753551
Telefon
+49 33762 753553
Telefon
+49 33762 753550

Häufig gestellte Fragen

  • Kindertagesstätte Aufnahme 
  • Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung
  • Kontakt vorher möglich und sinnvoll
  • Anmeldung über örtliches Verfahren
  • Zuständige Stelle:
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Kinder haben mit der Vollendung des ersten Lebensjahres, bis zur Versetzung in die fünfte Jahrgangsstufe, einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten oder Kindertagespflegestellen.

Die Anmeldung Ihres Kindes, in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Zeuthen, erfolgt über das Elternportal KIVAN - Link rechts oben. Wenn Sie einen Betreuungsplatz für Ihr Kind anmelden möchte, müssen Sie sich im Elternportal über das Internet registrieren und Ihren Bedarf anmelden.

Das Portal bietet die Möglichkeit, sich einen Überblick über die Kindertagesstätten der Gemeinde Zeuthen zu verschaffen und eine Anfrage für die Wunscheinrichtung zu stellen. Nach einer angemessenen Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung. Mit der Zusage für einen Betreuungsplatz folgt eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch, da trotz digitaler Anmeldung weiterhin auf ein persönliches Kennenlernen Wert gelegt wird.

Vor der Aufnahme in der Kindertagesstätte ist ein Termin mit der Leitung der Einrichtung zum Erstaufnahmegespräch zu vereinbaren. Hier werden die weiteren Schritte der Aufnahme bezüglich der Eingewöhnung und weiteren Betreuung, allgemeine Informationen und Belehrungen abgesprochen. Vor Aufnahme des Kindes ist ein Nachweis zum Impfschutz gegen Masern und die ärztliche Bescheinigung zur Unbedenklichkeit der Aufnahme des Kindes in einer Kindertageseinrichtung vorzulegen.

Die Anmeldung für einen Platz in der Kindertagespflege sind vorerst weiter, mit schriftlichen Antrag im Sachbereich Kinderbetreuung und Tagespflege der Gemeinde Zeuthen einzureichen.

Anmeldungen Ihres Kindes bzw. Anträge  für einen Betreuungsplatz in der Evangelische Kindertagesstätte Senfkorn, sind an den Verband Evangelischer Kindertageseinrichtungen Süd zu stellen. 



Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.



§§ 22 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 23 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 24 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
§ 90 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Satzung für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Einrichtungen der Gemeinde Zeuthen und in anderen bedarfserfüllenden Angeboten -Kitasatzung-

Satzung zur Erhebung und Festsetzung von Elternbeiträgen für die Ferienbetreuung im Hort der Grundschule am Wald Zeuthen -Ferienhortsatzung-



Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.


Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Satzung zur Festsetzung und Erhebung von Elternbeiträgen für die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Einrichtungen der Gemeinde Zeuthen und in anderen bedarfserfüllenden Angeboten -Kinderbeitragssatzung.

Die Kindertagesspflege agiert als wirtschaftlich selbständiges Angebot der Kinderbetreuung unter der Fachaufsicht des örtlichen Trägers der öffentlichen Jungendhilfe, hier: Landkreis Dahme-Spreewald (LDS). Der LDS hat dazu eine eigene Kindertagespflegebeitragssatzung erlassen und die Gemeinde Zeuthen mit der Umsetzung beauftragt.



Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.


Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen


örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt


Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.


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