Dienstleistung
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abmelden
Wie erfolgt die Abmeldung eines Hundes in der Kommune?
Einrichtung
Steuern und Abgaben
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753528
+49 33762 753521
+49 33762 753529
Einrichtung
Ordnung und Sicherheit
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753547
+49 33762 753536
+49 33762 753535
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anhörungsfrist:
2 Wochen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
2 Woche
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
ca. 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Bei Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt ist eine Kopie der Bescheinigung darüber einzureichen. Bei Abgabe oder Verkauf des Tieres nennen Sie uns bitte Namen und Anschrift des neuen Halters. Die Hundemarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Hundemarke
ggf. Bescheinigung durch einen Tierarzt
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Formulare
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Abmeldung von Hunden
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune
Schlagwörter
Hundehaltung, Tier, Hundeabmeldung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
2 Woche
Welche Gebühren fallen an?
Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
ca. 2 bis 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Bei Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt ist eine Kopie der Bescheinigung darüber einzureichen. Bei Abgabe oder Verkauf des Tieres nennen Sie uns bitte Namen und Anschrift des neuen Halters. Die Hundemarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich
- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim
- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes
- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommune
Hundemarke
ggf. Bescheinigung durch einen Tierarzt
Voraussetzungen
- Wohnort im Verwaltungsgebiet
- Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
- Einreichung aller erforderlichen Unterlagen
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Verfahrensablauf
Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab.
Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.
Formulare
Abmeldung von Hunden
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Ansprechpunkt
Ordnungsamt der jeweiligen Kommune