Dienstleistung
Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753562
+49 33762 753562
+49 33762 753566
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
Ausführliche Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltugn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Schlagwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltugn der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.