Dienstleistung
Genehmigung zum Aufstellen oder Verändern von Grabmalen und anderen baulichen Anlagen auf Friedhöfen
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.
Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753562
+49 33762 753560
Häufig gestellte Fragen
Kurztext
- Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig
- Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden
Teaser
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Erforderliche Unterlagen
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Verfahrensablauf
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Bearbeitungsdauer
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Fristen
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
Zuständige Stelle
kommunale Friedhofsverwaltung
- Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig
- Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden
Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.
kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde
Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;
schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;
Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.
entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.
Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.
Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.
kommunale Friedhofsverwaltung