Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen. Bei kommunalen Friedhöfen ist dies das örtliche Friedhofsamt.

Der Friedhofsträger hat Satzungen aufgestellt, die Richtlinien mit mehr oder weniger detaillierten Angaben zur Gestalt und Beschaffenheit bis hin zur Bepflanzung von Grabstätten enthalten. Steinmetzbetriebe, die Grabmäler anbieten, müssen sich über die bestehenden Richtlinien informieren. Sie sind verpflichtet, ihren Auftraggebern ausschließlich Grabanlagen anzubieten, die der Friedhofssatzung entsprechen.

Adresse
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753562
Telefon
+49 33762 753560

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

- Antrag auf Zulassung der Arbeiten bei der Friedhofsverwaltung notwendig

- Einhaltung der Satzungsvorschriften muss gewährleistet werden


Möchten Sie auf einem Friedhof ein Grabmal oder eine andere bauliche Anlage errichten oder verändern, müssen Sie die Zustimmung der jeweiligen Friedhofsverwaltung einholen.


kommunale Friedhofssatzungen und/oder Satzungen der Gemeinde


Nachweis des Nutzungsrechtes an der Grabstätte;

schriftliche Vollmacht, falls Beauftragter;

Welche Unterlagen und Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der zuständigen Stelle.


Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Voraussetzungen.


entsprechend der kommunalen Friedhofssatzungen


Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der Friedhofsverwaltung über den Ablauf.


Das Verfahren ist nicht einheitlich geregelt, erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die Bearbeitungsdauer.


Mit der Genehmigung oder Zustimmung wird eine Frist gesetzt, innerhalb derer das Grabmal oder die bauliche Anlage zu errichten oder umzubauen ist.