Onlineformular zur Fundsache Verwahrung

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Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und der Zeitpunkt des Fundes sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben sie als Finder*in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei der Fundsache um einen gefundenen Gegenstand in einem öffentlichen Gebäude wird die Gemeinde Zeuthen selbst Eigentümer der Sache.

Fundsachen können in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung vom Fundbüro öffentlich versteigert werden. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde Zeuthen.

Tiere

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn Sie ein Tier im Gemeindegebiet Zeuthen gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro der Gemeinde Zeuthen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen. In Absprache mit der Gemeinde können Sie das Tier gegebenenfalls auch dort abgeben. Es wird dann üblicherweise zur weiteren Versorgung in einem Tierheim untergebracht.


Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753547
Telefon
+49 33762 753534

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) im Gemeindegebiet Zeuthen gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.

Auch Tiere gelten als Fundsache. Wenn sie ein Tier gefunden haben, sollten Sie mit dem Fundbüro der Gemeinde Zeuthen Kontakt aufnehmen und den Fund dort anzeigen.



Wo werden Fundsachen verwahrt?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

ggf. Ausweis-Dokument



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Der Finder gibt die Fundsache persönlich im Fundbüro ab.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Es werden keine Auslagen erstattet und Gebühren erhoben.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Abgabe der Fundsache im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

ca. 10 - 30 Minuten