Onlineformular zur Fundsache Herausgabe

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Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Sie haben eine Sache/Gegenstand im Gemeindegebiet Zeuthen verloren.

Im Fundbüro werden nur die Sachen/Gegenstände aufbewahrt, die bei der Polizei oder direkt im Fundbüro abgegeben wurden.

Die Herausgabe von Tieren übernimmt das Tierheim in dem das Tier zur Versorgung abgegeben wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen.


Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753547
Telefon
+49 33762 753534

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Sie haben eine Sache/Gegenstand im Gemeindegebiet Zeuthen verloren, die im Fundbüro abgegeben wurde.



Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?



§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

§§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Ein Nachweis, dass Sie Eigentümer*in der Fundsache oder des Fundgegenstandes sind.

Zum Beispiel durch

  • eine Kauf-Quittung
  • bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer
  • bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel

Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)

Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:

  • schriftliche Vollmacht,
  • Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt
  • Ihr Ausweis-Dokument in Kopie


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Sie sind Eigentümer*in der verlorenen Sache. Die Sache wurde im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist (6 Monate) ist noch nicht abgelaufen.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Hinweis bei Fundtieren

Das Tierheim kann Kosten für Unterbringung erheben.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

ca. 10 - 30 Minuten



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Herausgabe der Sache an den/die Besitzer*in innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt an dem Tag der Abgabe im Fundbüro.

Herausgabe der Sache an den/die Finder*in frühestens 6 Monate nach der Abgabe der Sache/Gegenstand im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.