Dienstleistung
Fundsachen Herausgabe
Wie erhalte ich verlorene Gegenstände zurück?
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753547
+49 33762 753547
+49 33762 753534
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Herausgabe der Sache an den/die Besitzer*in innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt an dem Tag der Abgabe im Fundbüro.
Herausgabe der Sache an den/die Finder*in frühestens 6 Monate nach der Abgabe der Sache/Gegenstand im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Hinweis bei Fundtieren
Das Tierheim kann Kosten für Unterbringung erheben.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
ca. 10 - 30 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Sie haben eine Sache/Gegenstand im Gemeindegebiet Zeuthen verloren.
Im Fundbüro werden nur die Sachen/Gegenstände aufbewahrt, die bei der Polizei oder direkt im Fundbüro abgegeben wurden.
Die Herausgabe von Tieren übernimmt das Tierheim in dem das Tier zur Versorgung abgegeben wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
§§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Ein Nachweis, dass Sie Eigentümer*in der Fundsache oder des Fundgegenstandes sind.
Zum Beispiel durch
- eine Kauf-Quittung
- bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer
- bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel
Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)
Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:
- schriftliche Vollmacht,
- Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt
- Ihr Ausweis-Dokument in Kopie
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Sie sind Eigentümer*in der verlorenen Sache. Die Sache wurde im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist (6 Monate) ist noch nicht abgelaufen.
Herausgabe der Sache an den/die Besitzer*in innerhalb der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten. Die Frist beginnt an dem Tag der Abgabe im Fundbüro.
Herausgabe der Sache an den/die Finder*in frühestens 6 Monate nach der Abgabe der Sache/Gegenstand im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen.
Hinweis bei Fundtieren
Das Tierheim kann Kosten für Unterbringung erheben.
ca. 10 - 30 Minuten
Im Fundbüro werden Fundsachen die auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen, Badeanstalten und Sportanlagen, Kaufhäusern, Theatern, Museen, Messen und den öffentlichen Verkehrsmitteln verlorenen und gefundenen wurden registriert und verwahrt. Die Fundsachen warten hier bis zu 6 Monate auf ihre Eigentümer und werden danach zu bestimmten Terminen versteigert.
Sie haben eine Sache/Gegenstand im Gemeindegebiet Zeuthen verloren.
Im Fundbüro werden nur die Sachen/Gegenstände aufbewahrt, die bei der Polizei oder direkt im Fundbüro abgegeben wurden.
Die Herausgabe von Tieren übernimmt das Tierheim in dem das Tier zur Versorgung abgegeben wurde, in Abstimmung mit der Gemeinde Zeuthen.
§§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch
§§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ein Nachweis, dass Sie Eigentümer*in der Fundsache oder des Fundgegenstandes sind.
Zum Beispiel durch
- eine Kauf-Quittung
- bei elektronischen Geräten: Seriennummer oder IMEI-Nummer
- bei Schlüsseln: ein Zweitschlüssel
Ihr Ausweis-Dokument (falls nicht verloren)
Falls jemand anderes die Sache für Sie abholt:
- schriftliche Vollmacht,
- Ausweis-Dokument der Person, die die Sache abholt
- Ihr Ausweis-Dokument in Kopie
Sie sind Eigentümer*in der verlorenen Sache. Die Sache wurde im Fundbüro der Gemeinde Zeuthen abgegeben. Die Aufbewahrungsfrist (6 Monate) ist noch nicht abgelaufen.