Onlineformular zur An-/Um-/Abmeldung Hund

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Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet ihn anzumelden.

Die zusätzlichge ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können. Die ordnungsrechtliche Meldepflicht ergibt sich aus der Hundehalterverordnung Brandenburg.

Die steuerliche Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Zeuthen geregelt.

Der Hund ist vom Halter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug ins Gemeindegebiet Zeuthen bei der Steuerabteilung anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.

Nach der Anmeldung des Hundes wird eine Hundesteuermarke ausgegeben. Diese wird mit dem Hundesteuerbescheid versandt. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden. Die Hundesteuermarke ist befristet gültig.

WICHTIGER HINWEIS: Wenn ein Hund voraussichtlich die Schulterhöhe von 40 cm und/oder ein Gewicht ab 20 kg erreicht, ist dieser Hund auch beim örtlichen Ordnungsamt gemäß § 6 der Hundehalterverordnung Brandenburg anzuzeigen. Sofern es sich bei dem Hund um einen "Mischling" handelt, ist die entsprechende Kreuzung anzugeben. Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Der Hundehalter hat zum Nachweis der Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis zusätzlich zur Hundeanmeldung nach § 6 Hundehalterverordnung Brandenburg vorzulegen.

Dieses ist beim für die Gemeinde Zeuthen zuständigen Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichwalde vor Ort zu beantragen. Online-Terminbuchung der Gemeinde Eichwalde.

Gefährliche Hunde (American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu) dürfen in der Gemeinde Zeuthen nicht gehalten werden.

Widerlegbar gefährliche Hunde können angemeldet werden, wenn der Hundehalter beim Ordnungsamt der Gemeinde Zeuthen nachgewiesen hat, dass der Hund keine gesteigerte Kampfbereitschaft aufweist (durch einen Wesenstest).

Die Zuverlässigkeit des Halters muss belegt sein. Auf der Grundlage des Gutachtens kann das Ordnungsamt der Gemeinde Zeuthen ein sogenanntes Negativzeugnis erteilen. Ein Negativzeugnis wird erst ab einem Alter von einem Jahr erstellt. Das Negativzeugnis ist stets an den Hundehalter gebunden. Der Hund ist mit einer grünen Plakette nach § 2 Abs. 3 Hundehalterverordnung Brandenburg zu kennzeichnen.

ABMELDUNG DES HUNDES

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe / Verkauf des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Bei Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt ist eine Kopie der Bescheinigung darüber einzureichen. Bei Abgabe oder Verkauf des Tieres nennen Sie uns bitte Namen und Anschrift des neuen Halters. Die Hundemarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.


Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753547
Telefon
+49 33762 753536
Telefon
+49 33762 753535

Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753528
Telefon
+49 33762 753521
Telefon
+49 33762 753529

Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet ihn anzumelden.

Die zusätzliche ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können. Die ordnungsrechtliche Meldepflicht ergibt sich aus der Hundehalterverordnung Brandenburg.

Die steuerliche Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Zeuthen geregelt.



Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Zeuthen erhoben.

Hundehalterverordnung Brandenburg

§ 11 Ordnungsbehördliche Verordnung Zeuthen


Hundesteuersatzung der Gemeinde Zeuthen
Hundehalterverordnung Brandenburg


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
  • Hundepass bzw. Impfausweis (wenn vorhanden)
  • ausgefülltes Formular zum SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren (falls gewünscht)
  • ggfs. Nachweis über die Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt
  • ggfs. Führungszeugnis des Hundehalters zum Nachweis der Zuverlässigkeit  - online Termin vereinbaren
  • ggfs. Negativzeugnis (bei widerlegbar gefährlichen Hunden)


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Der Hund wird zu persönlichen Zwecken von natürlichen Personen im Gemeindegebiet Zeuthen gehalten.

Steuerpflichtig ist der Hundehalter, der einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen im Gemeindegebiet Zeuthen aufgenommen hat.

§ 6 Abs. 2 Hundehalterverordnung Brandenburg - Kennzeichnung des Hundes mit einem Mikrochip-Transponder.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Die Hundesteuer wird jährlich nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Zeuthen erhoben.

1. Hund 48,00 EUR

2. Hund 60,00 EUR

für jeden weiteren Hund 90,00 EUR

für einen gefährlichen Hund 360,00 EUR

Die Hundesteuer kann überwiesen werden oder im Lastschrifteinzugsverfahren durch die Gemeindekasse Zeuthen von Ihrem Konto abgebucht werden.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

ca. 2 bis 4 Wochen



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Der Hund ist vom Hundehalter innerhalb von 2 Wochen nach der Aufnahme bzw. nach einem Zuzug in das Gemeindegebiet Zeuthen anzumelden. Die 2-Wochen-Frist gilt auch für Welpen.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.



Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen

Steuerbefreiung wird steuerpflichtigen Personen auf Antrag gewährt für Hunde

  • die bei der Ankunft im Gemeindegebiet bereits im Besitz sind und sich nicht länger als zwei Monate in der Gemeinde Zeuthen aufhalten.
  • die von Tierschutzvereinen oder Tierheimen, in den dazu unterhaltenen Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen vorübergehend untergebracht sind, sofern ordnungsgemäße Bücher über jeden Hund, seine Ein- und Auslieferung und - soweit möglich - seine Besitzerin oder Besitzer geführt und auf Verlangen vorgelegt werden. Die Gemeinnützigkeit im Sinne des § 52 der Abgabenordnung (AO) muss nachweislich anerkannt sein und ist der Gemeinde bei Antragstellung vorzulegen.
  • die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonstig hilfloser Personen dienen. Sonstig hilflose Personen sind solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" (mit Begleitperson), "BL" (blind), "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder "H" (hilflos) besitzen.
  • die nicht zu Erwerbszwecken an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten werden.

Steuerermäßigung wird steuerpflichtigen Personen auf Antrag gewährt für

  • einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, welche von dem nächsten bewohnbaren Gebäude mehr als 400 m entfern liegen, erforderlich sind.
  • zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind.
  • Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 - 40 SGB-XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 - 46 SGB-XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19 - 27 SGB-II) erhalten, sowie für diesen einkommensmäßig gleichstehenden Personen wird die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes ermäßigt, jedoch nur für einen Hund.