Dienstleistung
Abmeldung von Hunden
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Bei Einschläferung des Hundes durch einen Tierarzt ist eine Kopie der Bescheinigung darüber einzureichen. Bei Abgabe oder Verkauf des Tieres nennen Sie uns bitte Namen und Anschrift des neuen Halters. Die Hundemarke ist bei der Abmeldung mit abzugeben.
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753528
+49 33762 753521
+49 33762 753529
Häufig gestellte Fragen
Kurztext
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Teaser
Wo kann ich einen Hund abmelden?
Rechtsgrundlage(n)
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Erforderliche Unterlagen
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Hundemarke
ggf. Bescheinigung durch einen Tierarzt
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
ca. 2 bis 4 Wochen
Fristen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
2 Woche
Fachlich freigegeben durch
Gemeinde Zeuthen
Fachlich freigegeben am
25.01.2023
Zuständige Stelle
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt
Schlagwörter
Hundehaltung
Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von 2 Wochen abzumelden bei:
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Wo kann ich einen Hund abmelden?
Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes
Rückgabe der Hundesteuermarke
Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt
Hundemarke
ggf. Bescheinigung durch einen Tierarzt
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe / Verkauf des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
keine
ca. 2 bis 4 Wochen
Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.
2 Woche
Gemeinde Zeuthen
kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt