Dienstleistung
Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Einrichtung
Liegenschaften / Liegenschaftsarchiv
Schillerstraße 57
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753528
+49 33762 753566
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Zeuthen
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen
Schlagwörter
Haus-Nummer, Hausnr., Hausnummer, Hausnummervergabe
Ausführliche Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Gründstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Zeuthen zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren in der Gemeinde Zeuthen