Dienstleistung
Adress- und Personendaten ändern lassen
Wenn sich Ihre Adress- oder Personendaten ändern, müssen Sie die geänderten Daten mitteilen.
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Grünauer Straße 49
15732 Eichwalde
Öffnungszeiten ohne Terminvereinbarung (offener Sprechtag):
Dienstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr, 16:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Nur mit vorheriger Terminbuchung:
Montag: 09:00 – 11:30 Uhr
Mittwoch: 09:00 – 11:30 Uhr, 13:00 – 14:30 Uhr Hinweis (Nur Abholung bereits beantragter Personalausweise und Reisepässe)
Wichtige Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass an offenen Sprechtagen die Anzahl der bearbeitbaren Anliegen von der täglichen Personalverfügbarkeit abhängt. Der Sprechtag kann daher bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch früher beendet werden.
Von Anfragen zu früheren Terminvergaben per Telefon oder E-Mail bitten wir abzusehen, da unsere Mitarbeitenden während der Sprechtage keine telefonischen Rückfragen bearbeiten können.
Es handelt sich um eine Testphase – Änderungen sind kurzfristig möglich.
Die oben genannten Öffnungszeiten beziehen sich nur auf das Einwohnermeldeamt. Für das Standesamt gilt weiterhin ausschließlich die Terminbuchung.
030 67502306
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausführliche Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt
Schlagwörter
Einkommensteuer, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, ELStAM, Elstam, Meldedaten, Elektronische Lohnsteuerkarte, Lohnsteuerabzug, Adresskorrektur
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ausführliche Beschreibung
Melderechtliche Datenänderungen (z. B. Heirat, Geburt eines Kindes) müssen weiterhin der zuständigen Gemeinde (Standesamt oder Meldebehörde) mitgeteilt werden. Diese senden die Änderungen automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Sofern diese Änderungen Auswirkungen auf Ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) haben (z. B. Änderung der Steuerklasse oder des Kinderfreibetrags), werden sie Ihrem Arbeitgeber elektronisch zum Abruf zur Verfügung gestellt.
Bis die geänderten ELStAM bei Ihrer Gehaltsabrechnung berücksichtigt werden, können mehrere Wochen vergehen.
Ihr Arbeitgeber kann die Änderungen dann auch rückwirkend anwenden und die zwischenzeitlich vorgenommenen Gehaltsabrechnungen korrigieren.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis bzw. Reisepass
- entsprechende Nachweise über die eingetretene Änderung im Original (z. B. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde des Kindes)
Voraussetzungen
Keine
Weiterführende Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie ggf. auf der Internetseite der zuständigen Stelle.
Zuständige Stelle
Einwohnermeldeamt