Dienstleistung
Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Welche Gebühren fallen an?
• Gebühr für Zeugnisse Unterschriften und Handzeichen: 2,50 EUR
• Gebühr 4 EUR
Bearbeitungsdauer
10 Minuten
Ausführliche Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Rechtsgrundlage(n)
§ 34 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schwielowsee
§§ 33 und 34 Verwaltungsverfahrensgesetz
Voraussetzungen
Die zu beglaubigende Unterschrift unter einem Schriftstück muss in Gegenwart des Sachbearbeiters geleistet werden (persönliches Erscheinen ist zwingend erforderlich). Das unterschriebene Schriftstück muss zur Vorlage bei einer anderen berechtigten Behörde oder sonstigen Stelle benötigt werden.
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie über unser Onlinebuchungsportal einen Termin.
Online Terminbuchung