Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Rechtsgrundlage(n)
§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 19 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schwielowsee
Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen
Formulare
Antrag auf Sondernutzung - Aufgraben öffentlicher Verkehrsflächen
Antrag auf Herstellung einer Gehwegüberfahrt
FormularDokInfodienste
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
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Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte