Dienstleistung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Ausführliche Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.
Voraussetzungen
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
- An- und Abmeldeformular
- Impfausweis
- Kaufvertrag
- evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
- Wegzug des Hundes
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Zuständige Stelle
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Gemeinde Schwielowsee
Sachgebiet Steuern
Schlagwörter
Haustier, Hundeanmeldung, Hund anmelden, Hundehaltung, Hundesteuer, Hundesteuermarke