Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.


Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Die Hundesteuer wird auf der Grundlage der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwielowsee erhoben.


Hundesteuersatzung

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • An- und Abmeldeformular
  • Impfausweis
  • Kaufvertrag 
  • evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes
  • Wegzug des Hundes

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.


Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Gemeinde Schwielowsee

Sachgebiet Steuern 


Haustier, Hund anmelden, Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hundesteuermarke, Hundesteuer