Dienstleistung
Grundsteuer Festsetzung
Wie wird die Grundsteuer berechnet, wer erhebt sie?
Ausführliche Beschreibung
Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum, aber auch auf Erbbaurechte an Grundstücken und deren Bebauung (Substanzsteuer). Gesetzliche Grundlage der Grundsteuer ist das Grundsteuergesetz (GrStG). Auf den von der Finanzbehörde festgestellten Einheitswert wird nach Feststellung des Grundsteuer-Messbetrags ein je Gemeinde individueller Hebesatz angewendet. Durch Anwendung verschiedener Hebesätze fällt die Grundsteuerbelastung trotz gleicher Einheitswerte in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch aus. Die Grundsteuer ist eine der ältesten bekannten Steuerarten
Rechtsgrundlage(n)
§§ 13 ff. (Grundsteuergesetz (GrStG)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Hebesatzsatzung der Gemeinde Schielowsee
Zuständige Stelle
Das Finanzamt Brandenburg ist erster Ansprechpartner für die Grundsteuer Festsetzung.
Kontakt: Finanzamt Brandenburg, Magdeburger Str. 46, 14770 Brandenburg an der Havel, Tel: 03381-397199 .
Informationen des Finanzamtes Brandenburg für Grundstückeigentümer