Wenn Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen schon vor Ihrem 18. Geburtstag in Deutschland ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren. Dabei muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Land Brandenburg:

Unterschiedlich, je nach Eingang notwendiger Unterlagen


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

2 Wochen


Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE (Pkw) fahren, wenn

  • Sie die Fahrerlaubnisprüfung bestanden haben und
  • Sie eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet.

Zum Datum Ihres 18. Geburtstags dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren.

Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen

  • ein Bußgeld,
  • ein Punkt im Fahreignungsregister,
  • die Verlängerung der Probezeit und
  • die Anordnung eines Aufbauseminars.

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Bei dieser Dienstleistung handelt es sich um eine externe Dienstleistung.
Auskünfte über die neuen Führerscheinklassen erteilt die

Fahrerlaubnisbehörde Potsdam-Mittelmark
Gutshof 1-7
14542 Werder/Havel
Telefon 03327 739-0



§ 6e Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 48a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

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Führerscheingesetz (FSG)

Fahrerlaubnisverordnung


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein)
  • gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

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  • EC-Karte
  • entsprechender Antrag

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  • persönliches Erscheinen

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Land Brandenburg:

Persönliche Antragstellung


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


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