Die Meldebehörde übermittelt auf Antrag an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen Daten. Gegen diese Datenübermittlung besteht die Möglichkeit des Widerspruchs. Der Widerspruch verhindert diese Datenübermittlungen.

Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen, wenn Ihnen als Betroffene/r oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.

Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte und ähnliche). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Eine Übermittlungssperre gegen die Weitergabe ihrer Einwohnermeldedaten kann für folgende Bereiche beantragt werden:

  • für Auskünfte an Parteien, Wählergruppen u.a. Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
  • über Alters- und Ehejubiläen
  • an Adressbuchverlage
  • mittels Datenübermittlung an eine öffentlich rechtliche Religionsgemeinschaft, der nicht Sie, sondern Familienangehörige von Ihnen angehören

Einrichtung einer Sperre zur Verhinderung von Datenübermittlungen an Parteien, Adressbuchverlage oder über ein Alters- oder Ehejubiläum. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.


Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien oder Adressbuchverlage oder Ihr Alters- oder Ehejubiläum übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.



§ 50, 51 Bundesmeldegesetz (BMG)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

§ 42 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)


  • Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag

Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen können ohne Voraussetzungen eingetragen werden.

Für eine Auskunftssperre müssen Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der betroffenen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Sie müssen mit Hauptwohnung in der Gemeinde Schwielowsee gemeldet sein.


Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien, an Adressbuchverlage und im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

Für die Beantragung einer Auskunftssperre müssen ggf. Nachweise vorgelegt werden. Nach Prüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erhält die antragstellende Person einen Bescheid darüber, ob eine Auskunftssperre eingetragen oder der Antrag abgelehnt worden ist. Auskunftssperren werden für max. 2 Jahre eingetragen und müssen, soweit die Voraussetzungen weiter bestehen, erneut beantragt werden.


Für Übermittlungssperren sofort. Für Auskunftssperren 1 bis 3 Wochen.


Keine für Übermittlungssperren.

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Der Antrag auf Registrierung einer Übermittlungssperre muss eigenhändig unterschrieben sein und kann dann per Post an die Gemeinde gesandt werden.


Ministerium des Innern und für Kommunales, Ref. 23


Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde