Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Ausführliche Beschreibung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Es handelt sich um Lärm, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen und nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß verursacht wird, und der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
Rechtsgrundlage(n)
Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
- Geräte-und Maschinenlärmschutzverordnung
- Landesimmissionsschutzgesetz
- Sonn- und Feiertagsgesetz
- Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Schwielowsee
Erforderliche Unterlagen
- Anzeige nebst Lärmprotokoll
Verfahrensablauf
- Anzeige nebst Lärmprotokoll an das Ordnungsamt senden
Hinweise (Besonderheiten)
Zu den gängigen Öffnungszeiten erreichen Sie das Ordnungsamt der Gemeinde Schwielowsee telefonisch.
Außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden