Dienstleistung
Anmeldung von Hunden
Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.
Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm hat der Örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) vorzulegen.
Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Der Ordnungsbehörde ist die Chipnummer unverzüglich mitzuteilen.
Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe) ist der örtlichen Ordnungsbehörde mit der Anzeige der Hundehaltung mitzuteilen.
Teaser
Wo kann ich in der Kommune Hunde anmelden?
Rechtsgrundlage(n)
§ 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV)
Erforderliche Unterlagen
- Vollständig ausgefülltes Formular
- Führungszeugnis zur Haltung von Hunden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Führungszeugnis: 13,00 EUR
Verfahrensablauf
- ausgefülltes Formular an das Ordnungsamt senden
- Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen oder direkt online über www.fuehrungszeugnis.bund.de
Formulare/Schriftformerfordernis
Download als PDF