Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Der Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm hat der Örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit (Führungszeugnis) vorzulegen.

Der Hund ist dauerhaft auf Kosten des Halters mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard zu kennzeichnen. Der Ordnungsbehörde ist die Chipnummer unverzüglich mitzuteilen.

Die Identität des Hundes (Rasse, Gewicht, Größe, Alter, Farbe) ist der örtlichen Ordnungsbehörde mit der Anzeige der Hundehaltung mitzuteilen.


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Die  neue Hundehalterverordnung trat am 1. Juli 2024  in Kraft. 

Bitte lesen Sie dazu  § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV)  .


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • Vollständig ausgefülltes Formular
  • Führungszeugnis zur Haltung von Hunden

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • ausgefülltes Formular an das Ordnungsamt senden
  • Führungszeugnis beim Einwohnermeldeamt beantragen oder direkt online über www.fuehrungszeugnis.bund.de

SEPA -Basis-Lastschriftmandat für Beiträge, Steuern, Pachten etc.
FormularDokInfodienste

Hundeanmeldung
FormularDokInfodienste