In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.


Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?


Personalausweis oder Reisepass


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • EC-Karte

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
  • Der Wohnsitz muss sich in Schwielowsee befinden.
  • persönliches Erscheinen notwendig

Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.


Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)

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Die Meldebescheinigung wird bei Terminvereinbarung direkt ausgestellt.


Dr. Laier, RL VII2


Bundesministerium des Innern (BMI)


die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein