Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Welche Gebühren fallen an?
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Bearbeitungsdauer
Die Meldebescheinigung wird bei Terminvereinbarung direkt ausgestellt.
Ausführliche Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee
- EC-Karte
Voraussetzungen
- Der Wohnsitz muss sich in Schwielowsee befinden.
- persönliches Erscheinen notwendig
Verfahrensablauf
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Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes