Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.


Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.


Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Die   neue Hundehalterverordnung trat am 1. Juli 2024   in Kraft. 

Bitte lesen Sie dazu   § 6 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundehV)


Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt