Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.


Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.

Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:

  •  Absperrungen, Bauzäune
  •  Container
  •  Baugerüste, Baumaschinen
  •  Baustelleneinrichtung
  •  Ablagerung von Baumaterialien
  •  Befahren von Gehbahnen

Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.

Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.



§ 32 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Gemeinde Schwielowsee


Sondernutzungssatzung an öffentlichen Straßen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schwielowsee

Antrag auf Sondernutzung - Aufgraben öffentlicher Verkehrsflächen 


Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
FormularDokInfodienste

Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte


Befahren von Gehwegen, Baustellenzufahrt, Absperrungen, Antrag, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Bauen, Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Zuwegung, Baugerüst