Hausnummernvergabe

Zum Formular

Hausnummern werden von der Kommune vergeben.


Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Gemäß Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Schöneiche bei Berlin werden für die Erteilung / Vergabe von Hausnummern keine Verwaltungsgebühren erhoben.



Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.


Vergabe von Hausnummern, Grundstück