Hund an-/um-/abmelden

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Wenn Sie einen Hund halten, sind Sie verpflichtet, ihn anzumelden.

Die ordnungsrechtliche Erfassung von Hunden soll ausschließlich der Gefahrenabwehr dienen, da die Verletzungen von Mensch oder Tier z. B. durch den Biss eines größeren Hundes (ab einem Gewicht von 20 kg oder ab einer Widerristhöhe von 40 cm) erheblich sein können.


Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Gemeinde Schöneiche bei Berlin

Bitte informieren Sie sich auch hier...

Hundehalterverordnung Brandenburg: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/hundehv#16

Tierschutz-Hundeverordnung: https://www.gesetze-im-internet.de/tierschhuv/BJNR083800001.html