Hund an-/um-/abmelden

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Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.


Häufig gestellte Fragen

Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.


Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt