Bauaufsichtlich anerkannte Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik können eine Zweitniederlassung errichten. Die Errichtung bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.


Adresse
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
03342 4266-7608
Telefon
03342 4266-0
Telefon
03342 4266-3001
Hinweis
Sekretariat

Häufig gestellte Fragen

Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€


Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.


Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.

Hierzu zählen:

• Für jede Niederlassung steht ein Raum zur Verfügung, in dem Sie Ihren Beruf ausüben können

• Sie oder eine vertretende Person sind in jeder Niederlassung erreichbar

• Sie können Ihre Pflichten als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur  ausüben

• Die Aufsicht durch die jeweilige Kammer ist sichergestellt


Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Baustatik zu stellen.

Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.

Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.

Genehmigung durch Bescheid, ggf.  im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.


Klage nach der Verwaltungsgerichtsordnung


Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus


Bautechnische Nachweise, Zweigniederlassung