Dienstleistung
Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz
Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.
Gulbener Str. 24
03046 Cottbus/Chóśebuz
03342 4266-7608
03342 4266-0
03342 4266-3001
Sekretariat
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Ausführliche Beschreibung
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Erforderliche Unterlagen
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
- Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
- Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
- Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Rechtsbehelf
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Zuständige Stelle
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Ansprechpunkt
Bautechnisches Prüfamt
Schlagwörter
Brandschutznachweis, Zweitniederlassung, Bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzept
Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€
Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.
Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.
Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:
- zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
- zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
- zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.
Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.
- Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
- Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
- Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
- Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.
Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO
Landesamt für Bauen und Verkehr
Außenstelle Cottbus
Bautechnisches Prüfamt