Die Errichtung einer Zweitniederlassung als Prüfingenieur oder Prüfingenieurin in der Bundesrepublik Deutschland bedarf der Genehmigung durch die Anerkennungsbehörde.

Genehmigung einer Zweitniederlassung für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz


Sie sind Prüfingenieure oder Prüfingenieurin für Brandschutz und wollen eine Zweitniederlassung genehmigen lassen? Informieren Sie sich hier.


Dem Antrag sind die für die Genehmigung erforderlichen Nachweise beizugeben, insbesondere sind Angaben:

  1. zur Eigenverantwortlichkeit der Tätigkeit in der Zweitniederlassung,
  2. zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bei der Prüftätigkeit mitwirken sollen sowie
  3. zur Sicherstellung der Überwachung der ordnungsgemäßen Bauausführung zu machen.

Wenn Sie eine Zweitniederlassung errichten möchten, müssen Sie alle Voraussetzungen erfüllen, die auch für eine Hauptniederlassung notwendig sind.


Gebühren nach Tarifstelle 7.1.2 der Brandenburgischen Baugebührenordnung – 200€


  • Der Antrag auf Genehmigung zur Errichtung einer Zweitniederlassung ist bei der Anerkennungsbehörde für Prüfingenieure oder Prüfingenieurinnen für Brandschutz zu stellen.
  • Vorlage der Nachweise der Genehmigungsvoraussetzungen.
  • Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
  • Genehmigung durch Bescheid, ggf. im Einvernehmen mit einem anderen Bundesland, wenn die beantragte Zweitniederlassung in diesem Land liegt.

Die Aufnahme und Veröffentlichung der Zweitniederlassung des Prüfingenieurs oder der Prüfingenieurin erfolgt in der Regel innerhalb von 2 Wochen.


Keine


Klage gemäß der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO


Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg


Landesamt für Bauen und Verkehr

Außenstelle Cottbus


Bautechnisches Prüfamt


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