Dienstleistung
Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Schlagwörter
Internat, Härtefall, Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, Härtefälle
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Rechtsbehelf
Land Brandenburg:
Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.
Schlagwörter
Internat, Härtefall, Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, Härtefälle