Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

  • Zusatzleistung muss durch Rechtsverordnung bestimmt werden
  • Bisher gibt es nur eine Verordnung
  • Verordnung regelt Zusatzleistungen für Internatsunterbringung
  • Zusatzleistungen werden für höhere Unterkunftskosten gewährt
  • Unterbringung muss für Ausbildung unabdingbar sein

Sie sind während Ihrer Ausbildung in einem Internat untergebracht und benötigen daher höhere finanzielle Unterstützung? Informieren Sie sich hier über Härtefälle beim BAföG.


  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.


Land Brandenburg:

Gegen Entscheidungen der zuständigen Behörde sind Widerspruch und Klage im Verwaltungsrechtsweg gegeben.


Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt


Internat, Bundesausbildungsförderungsgesetz, BAföG, Härtefall, Härtefälle