Eltern haben die Möglichkeit, dass sie einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen, wenn zu erwarten ist, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann. Dies kann unterschiedliche Gründe haben.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die die Eltern der Schule vorlegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen,

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur die Ausnahme darstellen.

Ist zu erwarten, dass ein Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht, können Eltern einen Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch stellen.


Entscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters zum Antrag Zurückstellung


Schulärztliche Stellungnahme,

weitere Unterlagen, die die Eltern zur Unterstützung ihres Antrages erbringen


Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann


Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstel-lung vom Schulbesuch

bis 30. Apr. – Mitteilung durch die Eltern an zuständige Grundschule zur Aufnahme in eine Schule in freier Trägerschaft

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


ca. 3 Monate


Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32


zuständige Schule


Schulleitung