Die Schulleiterin/der Schulleiter kann ein Kind einmalig für ein Schuljahr vom Schulbesuch zurückstellen, wenn zu erwarten ist, dass es den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann.

Die Entscheidung wird auf der Grundlage der schulärztlichen Stellungnahme, des Schulaufnahmegesprächs und weiterer Informationen, die der Schule vorliegen, getroffen.

Kinder, die vom Schulbesuch für ein Schuljahr zurückgestellt sind, müssen eine Kindertageseinrichtung oder eine Maßnahme der rehabilitativen Frühförderung besuchen. Der Nachweis hierüber ist durch die Eltern gegenüber der Schule vorzulegen.

Die Zurückstellung vom Schulbesuch soll nur den Ausnahme darstellen.

Ist zu erwarten, dass ein Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entspricht, kann eine Zurückstellung vom Schulbesuch angeordnet werden.


Schulleiterentscheidung zur Zurückstellung vom Schulbesuch


Feststellung, dass das Kind den Anforderungen der Jahrgangsstufe 1 der Grundschule nicht entsprechen kann


Das Verfahren zur Aufnahme in die Grundschule findet im Jahr vor der Einschulung statt:

Sept./Okt. – Sprachstandsfeststellung in der Kita

Okt./April – schulärztliche Untersuchung

Dez./Feb. – Anmeldung in der Grundschule/Antrag auf Zurückstellung vom Schulbesuch

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


ca. 3 Monate


Ende Feb. Anmeldung in der Grundschule

Ende Mai – Aufnahme- oder Rückstellungsbescheid durch die Grundschule


Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Referat 32


zuständige Schule