Technische Änderungen am Fahrzeug (z.B.: Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart) müssen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) vermerkt werden. Aber auch Namensänderungen (z.B. durch Heirat) und eine neue Anschrift müssen verzeichnet werden.

Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.


Wann muss ich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ändern lassen?


  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Die Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung muss bereits erfolgt sein.


Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.


Antrag auf Zulassung/Umschreibung
Download als PDF


SEPA-Einzugsermächtigung
Download als PDF

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.


Zuständig im Land Brandenburg sind die Zulassungsbehörden der Landkreise / kreisfreien Städte am Wohnsitz des Halters oder der Halterin.


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